loader image

AGB

Gastaufnahmevertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Vermietung eines Zimmers, einer Ferienwohnung begründet zwischen beiden
Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden.
Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

1) Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer, die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich
war, bereitgestellt worden ist.
2) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3) Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Zimmer, oder der Ferienwohnung dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt
(Vermieter) ersparten Aufwendungen.
5) Die Einsparungen betragen nach den Erfahrungssätzen 20% des Übernachtungspreises.
6) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung, das Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle
zu vermeiden.
7) Bis zur anderweitigen Vergabe der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages nach Ziff. 4 und 5 errechneten Betrag zu zahlen.
8) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

REISEVERSICHERUNG
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- bzw. Reiseabbruchversicherung.
Wenn Sie Ihre gebuchte Reise aus wichtigen Gründen wie z. B. Krankheit nicht antreten können oder abbrechen müssen, sind Sie als Gast vor Risiken im Sinne Ziffer
4 vor den finanziellen Folgen geschützt.